Wie werden diese Preise kalkuliert?
Als kommunales Wasserversorgungsunternehmen werden die Preise nach dem Kostendeckungsprinzip ohne Gewinnerzielungsabsicht kalkuliert. Die Entgeltkalkulation für das Abwasser erfolgt nach dem "Kommunalen-Abgaben- Gesetz" (KAG). Für jede Abwassergemeinde (= geschlossenes Abwassernetz) ist eine gesonderte Kalkulation aufzustellen. Alle Preisanpassungen müssen von den Vertretern der Mitgliedsgemeinden beschlossen werden.