Allgemeine Kundeninformation zum Einsatz elektronischer Funkwasserzähler
Der Wasserverband Süderdithmarschen wird schrittweise die bisherigen mechanischen Wasserzähler durch neuartige elektronische funkfähige Wasserzähler ersetzen.
Die elektronischen Wasserzähler messen im Vergleich zu den mechanischen Wasserzählern genauer und sind zugleich aufgrund ihrer Konstruktion robuster gegenüber Verschleiß. Deshalb ist zu erwarten, dass die modernen Wasserzähler nicht wie bisher bereits nach sechs Jahren erneuert werden müssen, sondern ressourcenschonend bis zu zwölf Jahre genutzt werden können. Durch die Funkübertragung der Zählerstände entfällt auch die jährliche Zählerablesung. Darüber hinaus ist es mit den modernen Geräten möglich, Wasserverluste durch Leckagen im Nachgang festzustellen.
Deshalb sind wir überzeugt, dass der Einsatz moderner Wasserzähler für unsere Kunden vorteilhaft ist und auch langfristig Einsparungen bringt.
Download Bedienungsanleitung HYDRUS 2.0 Wasserzähler
Elektronischer Funkwasserzähler
KUNDENINFORMATION zum Einbau ELEKTRONISCHER WASSERZÄHLER
Diese Kundeninformation soll die wichtigsten Fragen rund um diese neue Zählertechnologie beantworten.
Was Ist ein Funkwasserzähler?
Bei Funkwasserzählern handelt es sich um Messgeräte zur Ermittlung der verbrauchten Trinkwassermenge.
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Wasserzählern, arbeiten die von uns eingesetzten Funkwasserzähler nicht mit einem mechanischen Messwerk, sondern messen die Durchflussmenge mittels Ultraschall. Funkwasserzähler verfügen über einen Datenspeicher, der insbesondere die Zählerstände in bestimmten Abständen im Zähler speichert.
Darüber hinaus sind Funkwasserzähler mit einem Modul ausgestattet, über welches der Zähler von außerhalb des Hauses ausgelesen werden kann (sogenanntes „Drive-by“ oder LoRAWAN – (Long Range Wide Area Network) Eine externe Stromversorgung ist für Funkwasserzähler nicht erforderlich. Die Zähler verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 15 Jahren.
Welche Vorteile bietet ein Funkwasserzähler?
Aufgrund ihrer Bauart und ihres Messprinzips bieten Ultraschallzähler Vorteile gegenüber den konventionellen Wasser¬zählern (Flügelradzähler). Hierzu gehören u.a.:
1. Höhere Messgenauigkeit (kein verzögerter Anlauf, kein „Nachlaufen“)
2. Keine mechanischen Einbauten / Messelemente, dadurch verbesserte hygienische Eigenschaften, geringer Druckverlust, keine „Alterung“ der Mechanik
3. Keine nachlassende Messgenauigkeit, dadurch Eichzeitverlängerung auf 12 Jahre (oder mehr möglich) und Reduzierung der Kosten für den vorher alle 6 Jahre erforderlichen Turnustausch
Darüber hinaus bietet die Funkauslesung weitere Vorteile:
1. Fernauslesung der Zähler anstelle einer manuellen Ablesung
2. Vermeidung von Fehlablesungen und Reduzierung des Aufwands bei der Abrechnung
3. Bei Bedarf einfache unterjährige Auslesung zur Erkennung von Rohrschäden oder anderen Verbrauchsfragen
4. „Alarmmeldung“ zur Früherkennung von Leckagen oder unbeabsichtigten Verbräuchen in der Hausinstallation
5. Auswertemöglichkeit von Zählerständen und Durchflüssen, z. B. zum Nachvollziehen oder zur nachträglichen Klärung unplausibler Wasserverbräuche
Welche Daten können erfasst und übertragen werden?
Die eingesetzten Funkwasserzähler können vor allem den Zählerstand (aktueller Zählerstand, Stichtagszählerstand, z. B. zum Monatsende) erfassen und übertragen. Leckagen, Rückfluss, Manipulationen und „trockene Zähler“ können vom Zähler erkannt werden und melden dies am Gerät und bei später verfügbarer Übertragung als „Alarm“. Höchst- und Mindestdurchflüsse werden erfasst und im Zähler gespeichert.
Darüber hinaus meldet der Zähler bei Auslesung seine Zählernummer und zählerspezifische Daten (z. B. Konfiguration, Batteriekapazität, Betriebsstunden).
Werde ich durch den Funkwasserzähler zum „gläsernen Kunden“?
Funkwasserzähler senden keinen aktuellen und kontinuierlichen Verbrauch, sondern lediglich Zählerstände zu einem Ab¬lesezeitpunkt, um z. B. Tagesverbräuche zu ermitteln.
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, entspricht dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des BSI (Bundes¬amt für Sicherheit in der Informationstechnik). Es werden ausschließlich individuell erzeugte und nicht rückverfolgbare Schlüssel verwendet (AES 128 Bit), die nur dem Wasserverband Süderdithmarschen bekannt sind.
Verwendung meiner personenbezogenen Daten?
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vor¬gaben (u.a. Datenschutz-Grundverordnung).
Der Wasserverband Süderdithmarschen verarbeitet personenbezogene Daten des Netzkunden in Verbindung mit einem Funkwasserzähler (insbesondere die elektronische Erfassung und verschlüsselt übermittelten Verbrauchsdaten) zur Begründung, Durchführung und Beendi¬gung des Netznutzungsvertrages nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Messstellen¬betriebsgesetzes (MsbG) sowie auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c).
Ist ein Funkwasserzähler gesundheitsschädlich?
Der Funkwasserzähler sendet mit rd. 10 mW einmal innerhalb von 24 h ein LoRa-Funksignal (Dauer 2 Sekunden pro Signal) und zusätzlich alle 18 Sekunden ein wMBus-Funksignal (aktuell Mo.-Fr.; 7-17 Uhr) von wenigen Millisekunden.
Aufgrund der geringen Funkdauer und der geringen Sendeleistung ist die „Funkbelastung“ zu vernachlässigen.
Die tägliche Belastung durch Mobilfunk, W-LAN und Bluetooth ist um ein Vielfaches höher als durch den Funkwasserzähler.
Um die gleiche Funkbelastung, wie durch ein 1-minütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon zu erreichen, müsste man sich mehrere Jahre direkt neben dem Zähler aufhalten.
Datenschutzrechtliche Erklärung!
Download Datenschuzterklärung - Funkwasserzähler
KANN ICH DEM EINBAU EINES FUNKWASSERZÄHLERS WIDERSPRECHEN?
Grundsätzlich können Sie den Einbau eines Funkwasserzählers nicht verweigern.
Gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht Ihnen aber das Recht zu, der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Sie müssen hierzu die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben müssen.
Sofern nach Interessenabwägung Ihrem Widerspruch stattzugeben ist, kann an Ihrem Zähler ggf. das Funkmodul deaktiviert werden. Allerdings ist dann wie bisher die Ablesung durchzuführen. Der Wechsel des Zählers ist für Sie kostenfrei.
So erreichen Sie uns:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an den Wasserverband Süderdithmarschen
Bei Funkwasserzählern handelt es sich um Messgeräte zur Ermittlung der verbrauchten Trinkwassermenge.
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Wasserzählern, arbeiten die von uns eingesetzten Funkwasserzähler nicht mit einem mechanischen Messwerk, sondern messen die Durchflussmenge mittels Ultraschall. Funkwasserzähler verfügen über einen Datenspeicher, der insbesondere die Zählerstände in bestimmten Abständen im Zähler speichert.
Darüber hinaus sind Funkwasserzähler mit einem Modul ausgestattet, über welches der Zähler von außerhalb des Hauses ausgelesen werden kann (sogenanntes „Drive-by“ oder LoRAWAN – (Long Range Wide Area Network) Eine externe Stromversorgung ist für Funkwasserzähler nicht erforderlich. Die Zähler verfügen über eine eingebaute Batterie mit einer Lebensdauer von bis zu 15 Jahren.
Welche Vorteile bietet ein Funkwasserzähler?
Aufgrund ihrer Bauart und ihres Messprinzips bieten Ultraschallzähler Vorteile gegenüber den konventionellen Wasser¬zählern (Flügelradzähler). Hierzu gehören u.a.:
1. Höhere Messgenauigkeit (kein verzögerter Anlauf, kein „Nachlaufen“)
2. Keine mechanischen Einbauten / Messelemente, dadurch verbesserte hygienische Eigenschaften, geringer Druckverlust, keine „Alterung“ der Mechanik
3. Keine nachlassende Messgenauigkeit, dadurch Eichzeitverlängerung auf 12 Jahre (oder mehr möglich) und Reduzierung der Kosten für den vorher alle 6 Jahre erforderlichen Turnustausch
Darüber hinaus bietet die Funkauslesung weitere Vorteile:
1. Fernauslesung der Zähler anstelle einer manuellen Ablesung
2. Vermeidung von Fehlablesungen und Reduzierung des Aufwands bei der Abrechnung
3. Bei Bedarf einfache unterjährige Auslesung zur Erkennung von Rohrschäden oder anderen Verbrauchsfragen
4. „Alarmmeldung“ zur Früherkennung von Leckagen oder unbeabsichtigten Verbräuchen in der Hausinstallation
5. Auswertemöglichkeit von Zählerständen und Durchflüssen, z. B. zum Nachvollziehen oder zur nachträglichen Klärung unplausibler Wasserverbräuche
Für alle die sich Sorgen um Daten und Funkwellen machen:
Die eingesetzten Funkwasserzähler können vor allem den Zählerstand (aktueller Zählerstand, Stichtagszählerstand, z. B. zum Monatsende) erfassen und übertragen. Leckagen, Rückfluss, Manipulationen und „trockene Zähler“ können vom Zähler erkannt werden und melden dies am Gerät und bei später verfügbarer Übertragung als „Alarm“. Höchst- und Mindestdurchflüsse werden erfasst und im Zähler gespeichert.
Darüber hinaus meldet der Zähler bei Auslesung seine Zählernummer und zählerspezifische Daten (z. B. Konfiguration, Batteriekapazität, Betriebsstunden).
Werde ich durch den Funkwasserzähler zum „gläsernen Kunden“?
Funkwasserzähler senden keinen aktuellen und kontinuierlichen Verbrauch, sondern lediglich Zählerstände zu einem Ab¬lesezeitpunkt, um z. B. Tagesverbräuche zu ermitteln.
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt, entspricht dem Stand der Technik und erfüllt die Anforderungen des BSI (Bundes¬amt für Sicherheit in der Informationstechnik). Es werden ausschließlich individuell erzeugte und nicht rückverfolgbare Schlüssel verwendet (AES 128 Bit), die nur dem Wasserverband Süderdithmarschen bekannt sind.
Verwendung meiner personenbezogenen Daten?
Die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vor¬gaben (u.a. Datenschutz-Grundverordnung).
Der Wasserverband Süderdithmarschen verarbeitet personenbezogene Daten des Netzkunden in Verbindung mit einem Funkwasserzähler (insbesondere die elektronische Erfassung und verschlüsselt übermittelten Verbrauchsdaten) zur Begründung, Durchführung und Beendi¬gung des Netznutzungsvertrages nach Maßgabe der einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Messstellen¬betriebsgesetzes (MsbG) sowie auf Grundlage der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b) und c).
Ist ein Funkwasserzähler gesundheitsschädlich?
Der Funkwasserzähler sendet mit rd. 10 mW einmal innerhalb von 24 h ein LoRa-Funksignal (Dauer 2 Sekunden pro Signal) und zusätzlich alle 18 Sekunden ein wMBus-Funksignal (aktuell Mo.-Fr.; 7-17 Uhr) von wenigen Millisekunden.
Aufgrund der geringen Funkdauer und der geringen Sendeleistung ist die „Funkbelastung“ zu vernachlässigen.
Die tägliche Belastung durch Mobilfunk, W-LAN und Bluetooth ist um ein Vielfaches höher als durch den Funkwasserzähler.
Um die gleiche Funkbelastung, wie durch ein 1-minütiges Telefonat mit einem Mobiltelefon zu erreichen, müsste man sich mehrere Jahre direkt neben dem Zähler aufhalten.
Datenschutzrechtliche Erklärung!
Download Datenschuzterklärung - Funkwasserzähler
KANN ICH DEM EINBAU EINES FUNKWASSERZÄHLERS WIDERSPRECHEN?
Grundsätzlich können Sie den Einbau eines Funkwasserzählers nicht verweigern.
Gemäß Art. 21 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) steht Ihnen aber das Recht zu, der Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten zu widersprechen. Sie müssen hierzu die Gründe für Ihren Widerspruch darlegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben müssen.
Sofern nach Interessenabwägung Ihrem Widerspruch stattzugeben ist, kann an Ihrem Zähler ggf. das Funkmodul deaktiviert werden. Allerdings ist dann wie bisher die Ablesung durchzuführen. Der Wechsel des Zählers ist für Sie kostenfrei.
So erreichen Sie uns:
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne an den Wasserverband Süderdithmarschen
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Hauptstraße 7
25704 Nindorf
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