MwSt Senkung von 7% auf 5%
Hinweis zur Mehrwertsteuerabsenkung von 7% auf 5%:
Aufgrund des Corona-Steuerhilfegesetzes sinkt die Mehrwertsteuer für Wasserabrechnungen, die ihren Abrechnungsstichtag zwischen dem 01.07.20 und dem 31.12.20 haben von 7% auf 5%.
Bei uns erfolgt die Abrechnung mit dem Stichtag 31.12.20 und unterliegt somit für das komplette Jahr dem Steuersatz von 5%.
Eine gesonderte Wasserzählerablesung bzw. Zwischenabrechnung zum 30.06.20 ist somit nicht notwendig.