Landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung

 

In Schleswig-Holstein wird Trinkwasser zu 100 Prozent aus dem Grundwasser gewonnen. Dazu werden rund 300 Millionen Kubikmeter pro Jahr zur Trink- und Brauchwassernutzung dem Untergrund entnommen. Etwa 220 Millionen Kubikmeter Grundwasser werden durch insgesamt 140 große Wasserwerke gefördert. Eines davon ist das Wasserwerk des „Wasserverbandes Süderdithmarschen“ in Odderade mit 14 Förderbrunnen und einer Jahresfördermenge von rd. 6 Mio. Kubikmeter. Dessen Einzugsgebiet umfasst eine Fläche von insgesamt 3.212 Hektar (1 ha=10.000m²).

Grundwasserschutz ist Trinkwasserschutz

 

Dokument: Landwirtschaftliche Grundwasserschutzberatung

 

Wasserschutzverordnungen

 

Verordnungen zu den Wasserschutzgebieten liegen für Sie auf den Webseiten der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein bereit.

Zur Website Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
http://www.lwksh.de/cms/index.php?id=2699

Themen der EG-Wasserrahmenrichtlinie und Gewässerschutz

 

Links:

Kontaktadresse

  • Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
  •  
  • Referat „Düngung, Gewässer- und Bodenschutz“
  • Dipl. Ing. agr. Gregor Schmitt-Rechlin
  • Grüner Kamp 15-17
  • 24768 Rendsburg
  • Tel.: 04331-94533-345
  •  
  • gschmittrechlin@lksh.de