Die wiederkehrende Überprüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen
(DIN 1986 Teil 30)

 

Entsprechend der DIN 1986 Teil 30 muss für Grundstücke, die abwassertechnisch zum Wasserverband Süderdithmarschen gehören, eine Dichtigkeitsprüfung der Grundstücksentwässerungsanlage bis zum 31.12.2015 bei uns vorgelegt werden.



Weist die Dichtigkeitsprüfung Mängel auf, so sind diese Mängel innerhalb der Frist zu sanieren. Diese Prüfung ist in Abständen von 20 Jahren zu Wiederholen.

Für Grundstücksentwässerungsanlagen die vor diesem Datum überprüft werden, ist eine Wiederholungsprüfung erst 20 Jahre nach dieser Frist, also 2035, erforderlich. Die Dichtigkeitsprüfung muss von Fachbetrieben (PDF; 88KB) mit sachkundigem Personal und der entsprechenden Geräteausstattung durchgeführt werden.

 

Weiter Informationen können Sie unserem Flyer entnehmen.